Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fordert regelmäßige Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (alles was einen Stecker hat und problemlos ohne Hilfsmittel bewegt werden kann), sowie die Prüfung von Elektroanlagen (elektrische Anlagen von Gebäuden). Verantwortlich für die Überwachung der Durchführung sind die jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften (BG). Demzufolge gelten diese Vorschriften nur in deren Geltungsbereich, also bei gewerblicher Nutzung oder im öffentlichen Raum. Folgende (veralteten) Abkürzungen beschreiben dasselbe und sind immer noch im Sprachgebrauch verbreitet:
VBG4 (uralt)
BGVA2 (sehr alt)
BGVA3 (alt)
DGUV Vorschrift 3 (aktuell)
Wir führen diese Prüfungen nach DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-T1, sowie DIN VDE 0702 gerne für Sie durch. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie kostenfrei dazu.